CareLit Fachartikel

Pflegemissstände offengelegt: Kündigung einer Altenpflegerin verletzt Meinungsfreiheit

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 31

Dokument
128309
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
31
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECMR) hat einer Altenpflegerin eine Entschädigung zugesprochen, die von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war. Die Frau hatte auf Pflegemissstände öffentlich aufmerksam gemacht und den Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt. Der ECMR sah die Altenpflegerin durch die fristlose Kündigung in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK verletzt. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung von Missständen in der Altenpflege sei in einer demokratischen Gesellschaft so wichtig, dass es das Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner G…

Schlagworte

KÜNDIGUNG MITARBEITER EINRICHTUNG ARBEITGEBER RECHT URTEIL BERLIN MENSCHENRECHTE OFFENLEGUNG ALTENPFLEGE PATIENTEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS VERHALTEN Altenheim