Pflegemissstände offengelegt: Kündigung einer Altenpflegerin verletzt Meinungsfreiheit
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECMR) hat einer Altenpflegerin eine Entschädigung zugesprochen, die von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war. Die Frau hatte auf Pflegemissstände öffentlich aufmerksam gemacht und den Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt. Der ECMR sah die Altenpflegerin durch die fristlose Kündigung in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK verletzt. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung von Missständen in der Altenpflege sei in einer demokratischen Gesellschaft so wichtig, dass es das Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner G…