Arbeitnehmer sind gut beraten, Überforderungen anzuzeigen
GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2011 · Heft 1 · S. 622 bis 624
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Station sind zwei Kolleginnen krank und morgen geht noch jemand in den Urlaub: „Wie soll ich da die Arbeit schaf-fen? Was passiert, wenn durch die Belastungen etwas schiefgeht?. Solche und ähnliche Fragen haben sich die aller-meisten Pflegenden schon gestellt. Das Arbeitsrecht sieht für solche Fälle eine sogenannte Überlastungsanzeige vor. Der folgende Artikel zeigt auf, wann es Zeit wird, von diesem arbeitsrechtlichen Mittel Gebrauch zu machen, sagt, was passieren kann, wenn Arbeitnehmer trotz Überlastung keine solche Anzeige erstatten und gibt praktische Tipps zu den Formalien.