CareLit Fachartikel
Wenn die Bewohner in der Wohnküche mitarbeiten
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 5
Dokument
128379
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Union verpflichtet lebensmittelverarbeitende Unternehmen dazu, ein ständiges Verfahren einzurichten, das auf den HACCP-Grundsätzen beruht (HACCP: Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept, deutsch: Gefahren-analyse und kritische Lenkungspunkte). CAREkonkret stellt dieses Konzept vor. Heute im Fokus: Die Zubereitung in Wohn-bereichen.
Schlagworte
MITARBEITER
HYGIENE
INFEKTION
INFORMATION
NAHRUNGSMITTEL
SOFTWARE
Europäische
Union
Verpflichtet
Lebensmittelverarbeitende
Unternehmen
Ständiges
Verfahren
Einzurichten
Haccp-Grundsätzen
Beruht