CareLit Fachartikel

Gericht: Die Sperrzeit beträgt drei Jahre

Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 5

Dokument
128390
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
5
Erschienen: 2011-09-23 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber einer sachgrundlosen Befristung nicht entgegensteht, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt.

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG GERICHT VERBOT ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS Care konkret Hannover