CareLit Fachartikel
Gericht: Die Sperrzeit beträgt drei Jahre
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 5
Dokument
128390
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber einer sachgrundlosen Befristung nicht entgegensteht, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
VERBOT
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
Care konkret
Hannover