CareLit Fachartikel
Das Verhalten ist und bleibt rechtswidrig
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 11
Dokument
128396
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen fordern nach wie vor ambulante Pflegedienste dazu auf, Sozialdaten ihrer Kunden zu übermitteln und sich damit rechtswidrig zu verhalt ten. Pflegedienste sollten sich hier konsequent verweigern, empfiehlt Rechtsanwältin Wibke Eichhorn.
Schlagworte
ESSEN
KRANKENKASSE
MITARBEITER
PFLEGEPERSONAL
BEURTEILUNG
BKK
Pflegedienste
Rechtswidrig
Krankenkassen
Fordern
Ambulante
Sozialdaten
Ihrer
Kunden
Übermitteln
Damit