Auch wer keine Arbeit hat, kann sich einbringen
Vogt, C.; · Neue Caritas, Freiburg · 2011 · Heft 1 · S. 35 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE ALLGEMEINE Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst gehören seit dem 1. Juli 2011 der Vergangenheit an. Viele Einrichtungen waren auf die zupackenden Hände der jungen Männer angewiesen und trauern dem „Zivi nach. Das Erbe tritt nun der neue Bundesfreiwilligen-dicnst (kurz: BFD) an. Er gleicht dem „Zivi in vielerlei Hinsicht und soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auch vom Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) nicht allzu sehr unterscheiden. Ein Alleinstellungsmerkmal des neuen Freiwilligendienstes ist das Alter: Der BFD kennt hier keine Grenze, wohingegen FSJ und FÖJ nur…