Abgrenzung Arzneimittel/Kosmetikum (Mundspüllösung) RL 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 9 · S. 378 bis 381
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kann zur Definition des Begriffs „pharmakologische Wirkung in Art. 1 Nr. 2 lit. b) der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG auf die unter der Federführung der Europäischen Kommission entwickelten Leitlinie zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten „Mcdical Devices: Guidance document zurückgegriffen werden, wonach erforderlich ist eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert?