Rahmenbedingungen des Psych-Entgeltsystems
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 963 bis 968
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Arbeitspapier (Wortlaut siehe Seite 964 ff.) formulierte das Bundesgesundheitsministerium Anfang September 2011 Vorschläge für Eckpunkte zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Entgeltsystem für psychia-trische und psychosomatische Einrichtungen. Für die Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems sieht das BMG demnach eine vierjährige budgetneutrale Phase mit zwei Optionsjahren ab dem Jahr 2013 vor. Der budgetneutralen Phase soll sich eine fünfjährige Konvergenzphase anschließen, die im Jahr 2017 beginnen und im Jahr 2021 enden soll. Darüber hinaus spricht sich das BMG in dem Arbeitsp…