CareLit Fachartikel
MVZ können mehr als zwei Zweigpraxen betreiben
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 1008 bis 1010
Dokument
128471
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in seinem oben genannten Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob einem MVZ der Betrieb von mehr als zwei Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen) genehmigt werden darf. Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das bereits Genehmigungen für Zweigpraxen erhalten hatte und diese auch betreibt, die Genehmigung für den Betrieb von zwei weiteren Zweigpraxen.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
KRANKENHAUS
BERUFSORDNUNG
ES
PERSONEN
PRAXIS
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
ZEIT
ZULASSUNGSGREMIEN
INTERNET
Das Krankenhaus
Berlin