CareLit Fachartikel

MVZ können mehr als zwei Zweigpraxen betreiben

Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 1008 bis 1010

Dokument
128471
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
1008 bis 1010
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in seinem oben genannten Urteil mit der Frage auseinandergesetzt, ob einem MVZ der Betrieb von mehr als zwei Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen) genehmigt werden darf. Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein MVZ in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das bereits Genehmigungen für Zweigpraxen erhalten hatte und diese auch betreibt, die Genehmigung für den Betrieb von zwei weiteren Zweigpraxen.

Schlagworte

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