Die in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation (§ 2 Absatz 3 FPV)
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 1010 bis 1013
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Demgegenüber haben das Sozialgericht Landshut3* und das Sozialgericht Köln41 zugunsten der jeweils betroffenen Kranken-häuser entschieden. Im Fall des Verfahrens vor dem Sozialgericht Landshut war der Gutachter in Bezug auf die erlittene Nachblutung von einem schicksalhaften Ereignis ausgegangen, dessen Ursache nicht ermittelt werden konnte. In dem vor dem Sozialgericht Köln geführten Verfahren hatte der Gutachter ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Entlassung „Auftreten und Ausmaß der Komplikation nach dem verfügbaren Wissensund Kenntnisstand der verantwortlichen Krankenhausärzte -„objektiv medizinisch nicht vor…