CareLit Fachartikel
Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei der Speisenlieferung und Gestellung von Besteck und Tellern durch zwei getrennte Unternehmen
Esch, M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 1014 bis 1015
Dokument
128473
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In unserem Beitrag in der Ausgabe vom Mai 2011 haben wir im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. März 2011 (verbundene Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09) bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entscheidung Speisenliefemngen, die bisher vereinzelt als Dienstleistungen behandelt wurden, künftig tendenziell eher dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfallen werden.
Schlagworte
RHEINLAND-PFALZ
UNTERNEHMEN
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
KRANKENHÄUSER
FINANZVERWALTUNG
VERTRÄGE
LEISTUNG
NAMEN
BERATUNG
BEURTEILUNG
ELEMENTE
TELEFON
GESUNDHEITSWESEN