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Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei der Speisenlieferung und Gestellung von Besteck und Tellern durch zwei getrennte Unternehmen

Esch, M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 1014 bis 1015

Dokument
128473
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Esch, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
1014 bis 1015
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

In unserem Beitrag in der Ausgabe vom Mai 2011 haben wir im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. März 2011 (verbundene Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09) bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entscheidung Speisenliefemngen, die bisher vereinzelt als Dienstleistungen behandelt wurden, künftig tendenziell eher dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfallen werden.

Schlagworte

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