CareLit Fachartikel
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 397 bis 403
Dokument
128549
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegenstand eines die Einoder Umgruppierung betreffenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist die Mitbeurteilung des Betriebsrats auf der Grundlage einer konkreten Bekundung der Rechtsansicht des Arbeitgebers zur richtigen Einreihung eines Arbeitnehmers in eine Vergütungsordnung. Der Arbeitgeber muss an einer einmal bekundeten Einschätzung nicht festhalten. Er kann die Prüfung nochmals vornehmen und zu einer anderen oder auch der gleichen Einoder Umgruppierungsbeurteilung kommen. Hierbei ist der Betriebsrat - erneut - zu beteiligen.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
BAT
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
PRAXIS
SCHREIBEN
ES
ZEIT
UNTERLAGEN
ARBEITSLEISTUNG
RISIKO
VERHALTEN
PflegeRecht
Neuwied