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Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4

PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 397 bis 403

Dokument
128549
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
397 bis 403
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Gegenstand eines die Einoder Umgruppierung betreffenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist die Mitbeurteilung des Betriebsrats auf der Grundlage einer konkreten Bekundung der Rechtsansicht des Arbeitgebers zur richtigen Einreihung eines Arbeitnehmers in eine Vergütungsordnung. Der Arbeitgeber muss an einer einmal bekundeten Einschätzung nicht festhalten. Er kann die Prüfung nochmals vornehmen und zu einer anderen oder auch der gleichen Einoder Umgruppierungsbeurteilung kommen. Hierbei ist der Betriebsrat - erneut - zu beteiligen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT ARBEITGEBER BAT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG PRAXIS SCHREIBEN ES ZEIT UNTERLAGEN ARBEITSLEISTUNG RISIKO VERHALTEN PflegeRecht Neuwied