CareLit Fachartikel
Zur Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufsunfähigkeitSCß VI § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, § 240 Abs. 1; Anlage 1 zur AltPflAPrV
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 411 bis 419
Dokument
128551
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den An-spruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gegeben sind. Und hier insbesondere, ob die Tätigkeit einer Fachkraft in der Pflegebegutachtung einen (weiteren) Einsatzbereich innerhalb des Berufsbildes der Altenpflegerin darstellt oder als ein hiervon abzugrenzender eigenständiger Beruf zu qualifizieren ist.
Schlagworte
RENTE
TÄTIGKEIT
BERUFSUNFÄHIGKEIT
MDK
AUSBILDUNG
GUTACHTEN
Wegen
Teilweiser
Erwerbsminderung
Landessozialgericht
Hatte
Somit
Rechtsfrage
Entscheiden
Gesetzlichen
Voraussetzungen