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Untersagung des Betriebs eines Heims gemäß § 19 Abs. 1 HeimGHeimG a. F. § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, §11 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 u. 3 u. 7, Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 1, Satz 2 Nr. 4 u. 6, § 17,…
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 419 bis 432
Dokument
128552
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung nach § 19 Abs. 1 HeimG als gebundene Entscheidung ist regelmäßig nicht davon abhängig, dass sämtliche Umstände, auf die die Behörde die Untersagung gestützt hat, im nachfolgenden gericht-lichen Verfahren bestätigt werden. Lässt sich etwa nur ein Teil der geltend gemachten Umstände feststellen, hat die angegriffene Betriebsuntersagung im gerichtlichen Verfahren gleichwohl Bestand.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
PFLEGEDOKUMENTATION
PFLEGEPLANUNG
DOKUMENTATION
FRAU
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
ES
NATUR
EIGNUNG
MENSCHEN
ERNÄHRUNG
CHARAKTER
WAHRSCHEINLICHKEIT
LEBEN