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Untersagung des Betriebs eines Heims gemäß § 19 Abs. 1 HeimGHeimG a. F. § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, §11 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 u. 3 u. 7, Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 1, Satz 2 Nr. 4 u. 6, § 17,…

PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 419 bis 432

Dokument
128552
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
419 bis 432
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtmäßigkeit einer Betriebsuntersagung nach § 19 Abs. 1 HeimG als gebundene Entscheidung ist regelmäßig nicht davon abhängig, dass sämtliche Umstände, auf die die Behörde die Untersagung gestützt hat, im nachfolgenden gericht-lichen Verfahren bestätigt werden. Lässt sich etwa nur ein Teil der geltend gemachten Umstände feststellen, hat die angegriffene Betriebsuntersagung im gerichtlichen Verfahren gleichwohl Bestand.

Schlagworte

HEIMBEWOHNER PFLEGEDOKUMENTATION PFLEGEPLANUNG DOKUMENTATION FRAU RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ZULASSUNG ES NATUR EIGNUNG MENSCHEN ERNÄHRUNG CHARAKTER WAHRSCHEINLICHKEIT LEBEN