CareLit Fachartikel

Abgrenzung eines Heims zum »betreuten Wohnen« HeimG § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1

PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 8 · S. 432 bis 438

Dokument
128553
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
432 bis 438
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Umstand, dass mehrere selbständige juristische Personen die für den Heimbegriff nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG konstituierenden Merkmale der Wohnraumüberlassung und der Betreuung und Pflege übernehmen, steht der Einordnung einer Einrichtung als Heim nicht zwingend entgegen. Vielmehr kann das Heimgesetz auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 HeimG genannten Kriterien zur Anwendung kommen, sofern ergänzende, die Anwendung des Heimgesetzes nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG begründende Umstände vorliegen.

Schlagworte

EINRICHTUNG PFLEGEPERSONAL BETREUUNG WOHNEN HEIMGESETZ GESCHÄFTSFÜHRER PERSONEN ZULASSUNG VERTRÄGE MENSCHEN BERATUNG LEISTUNG MAHLZEITEN HÖHE SCHREIBEN BÄDER