Das (mögliche) Ende der Bagatell-Rechtsprechung im sozialgerichtlichen Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren -ein Triumph der Rechtsschutzgleichheit?
Petersen, V.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 587 bis 590
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mag der Bürger nämlich auch darauf vertrauen können, dass ihm im sozialgerichtlichen Prozess in den meisten Fällen bei einem Unterliegen für die Inanspruchnahme der Gerichte Kosten nicht entstehen werden (s.o.), und mag er auch davon ausgehen können, dass das Sozialgericht infolge der Offizialmaxime selbst ohne näheren Vortrag des Rechtsuchenden zu dem geltenden gemachten Anspruch auf Sozialleistungen von Amts wegen alle für den Anspruch des Antragstellers/Klägers maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte ermitteln sowie für die zu treffende Entscheidung erwägen wird, so ist damit der aus Art. 3…