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Besondere Zuwendung für Haftopfer des SED-Unrechtsregimes; Leistungen für Strafgefangene; Opferpension SCBII§7Abs. 4 SGBXII§2Abs. 1, 28 StrRehaG §§13 Abs. 4, 16 Abs. 1 und 2, 17a…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 591 bis 593

Dokument
128602
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
591 bis 593
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Für den Zeitraum ab Dezember 2007 bezog der Betroffene, der sich nach Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung seit Mai 1999 zur Verbüßung einer im Jahr 1977 verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe im Strafvollzug befindet, die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG. Mit Bescheid vom 9. 3. 2010 nahm das Landesverwaltungs-amt Sachsen-Anhalt den Bescheid über die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer vom 2. 4. 2008 mit Wirkung ab April 2010 zurück, weil der inhaftierte Betroffene aufgrund der umfassenden Versorgung im Vollzug in seiner wirtschaft-lichen Lage nicht beson…

Schlagworte

ZUWENDUNG DDR EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ ANERKENNUNG PERSONEN ES RECHTSPRECHUNG HAND HÄFTLINGE SICHERHEIT EUROPA EINKOMMEN LEISTUNG RENTEN