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Gemischte Bedarfsgemeinschaft; Härtefall; Miteigentumsanteil an Wohnung in der Türkei; Vermögensschutz SCB II §§9 Abs.2 Satz 3,12 Abs.3 Satz 1 Nr.4 SGB XII §§19 Abs.1 bis 3, 41 Ab…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 597 bis 600

Dokument
128604
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
597 bis 600
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1943 in der Türkei geborene Klägerin erhält seit dem 1.8.2008 eine Regelaltersrente in Höhe von monatlich 82,31 Euro. Ihr 1945 geborener Ehemann hat im hier maßgeblichen Zeitraum Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen. Am 8.7.2008 beantragte die Klägerin bei der Beklagten die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII. In der beiliegenden Vermögenserklärung gaben sie und ihr Ehemann an, über Grundeigentum in A. (nach Angaben des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wohl eine Eigentumswoh…

Schlagworte

TÜRKEI URTEIL RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE ALTER SOZIALGESETZBUCH WOHNUNG ZEIT HÖHE BESCHEINIGUNG SPRACHE HÄRTE DEUTSCHLAND UNTERLAGEN PERSONEN EINKOMMEN