CareLit Fachartikel
Nach zwei Geldbußen droht das Beschäftigungsverbot
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 8
Dokument
128674
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Heimgesetzgebung sieht Sanktionen für Heimleiter vor. Im Extremfall kann es zum Beschäftigungsverbot kommen. Die Voraussetzungen für einen solch erheblichen EingrifTaber sind hoch.
Schlagworte
MITARBEITER
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
HEIMAUFSICHT
BETREIBER
NORDRHEIN-WESTFALEN
EINRICHTUNG
Heimgesetzgebung
Sieht
Sanktionen
Heimleiter
Extremfall
Kommen
Voraussetzungen
Einen
Solch
Erheblichen