CareLit Fachartikel
Verband geht gegen Veröffentlichung vor
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 9 · S. 9
Dokument
128675
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bayerische Pflegeund Wohnqualitätsge-setzes (Pfleg-WoqG) sieht vor, dass die Prüfungen der Heimaufsicht in den stationären Einrichtungen „in geeigneter Form zu veröffentlichen sind. War lange Zeit unklar, was genau der Passus „in geeigneter Form bedeuten soll, haben die bayerischen Heimaufsichten nun offenbar eine ganz eigene Interpretation gerunden: Nach Informationen des privaten Arbeitgeberverbandes Pflege beab-sichtigen sie, die vollständigen Berichte über die Prüfungen der Pflegeheime ab dem i. Oktober 2011 ins Internet zu stellen.
Schlagworte
PRESSE
HEIMAUFSICHT
INTERNET
INFORMATION
BAYERN
PFLEGEKAMMER
PFLEGEHEIME
ZEIT
Care konkret
Hannover