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Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Sind Ärzte als Amtsträger / hilfsweise als Beauftragte i.S.d,StGB zu qualifizieren?

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 121 bis 131

Dokument
128721
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
121 bis 131
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft, gegen die P. GmbH (im Folgenden: Verfallsbeteiligte) in einem selbstständigen Verfallsverfahren Wertersatz in Höhe von 350.225 € für verfallen zu erklären, nach mündlicher Verhand-lung durch das angefochtene Urteil „als unzulässig verworfen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft die Verletzung der §§ 261, 244 Abs. 2 StPO und des materiellen Rechts.

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF KRANKENKASSE RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG WAHRNEHMUNG HÖHE FORTBILDUNG HARNINKONTINENZ PATIENTEN ES EIGENTUM PRAXIS HAND ARM