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Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Sind Ärzte als Amtsträger / hilfsweise als Beauftragte i.S.d,StGB zu qualifizieren?
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 121 bis 131
Dokument
128721
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft, gegen die P. GmbH (im Folgenden: Verfallsbeteiligte) in einem selbstständigen Verfallsverfahren Wertersatz in Höhe von 350.225 € für verfallen zu erklären, nach mündlicher Verhand-lung durch das angefochtene Urteil „als unzulässig verworfen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft die Verletzung der §§ 261, 244 Abs. 2 StPO und des materiellen Rechts.
Schlagworte
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
ENTSCHEIDUNG
WAHRNEHMUNG
HÖHE
FORTBILDUNG
HARNINKONTINENZ
PATIENTEN
ES
EIGENTUM
PRAXIS
HAND
ARM