Unlauterkeit von Werbemaßnahmen für Ärzte bei Verstoß gegen Verbandskodex
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 136 bis 142
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die von der Beklagten in der Berufungsverhandlung vom 7. August 2008 gegen die Fassung des Berufungsantrages des Klägers vorgebrachten Bedenken sind unbegründet. Ferner ist dem landgerichtlichen Urteil entgegen der Auffassung der Beklagten darin zu folgen, dass der Kläger berechtigt ist, die streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche der Beklagten gegenüber geltend zu machen. Die Klagebefugnis (und Aktivlegitimation) des Klägers folgt aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Die hiergegen von der Beklagten erhobenen Einwände sind unbegründet. Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil keinen Anlass ge…