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Richterliche Grenzen für die Vereinbarung von Differenzierungsklauseln

Schubert, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 579 bis 586

Dokument
128740
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Schubert, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
579 bis 586
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

„Konkurrenz belebt das Geschäft, so eine weitverbreitete Auffassung. Auch der Pluralitat von Gewerkschaften und dem Wettbewerb von Tarifverträgen wird Positives abgewonnen, ja Förderliches für die Tarifautonomie. 1 Dabei wusste schon Hesiod, dass Konkurrenz auf zwei Arten betrieben werden kann. Die eine Art von „Beeiferung sät Hader und Zwietracht. Die andere dagegen ist die „Beeiferung um den Ertrag. 2 Konkurrenz ist daher nicht per se zu befürworten, sondern muss einem Ziel dienen, einen (nicht nur monetär zu verstehenden) Ertrag erbringen, um positiv bewertet zu werden. Liegt ein Wettbewerb der ersten Kategor…

Schlagworte

RECHT ARBEITGEBER GEWERKSCHAFT RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG TARIFVERTRAG GEWERKSCHAFTEN DEUTSCHLAND ZEIT BERLIN MENSCHEN GESCHICHTE HÖHE LEISTUNG ZWANG DRUCK