Richterliche Grenzen für die Vereinbarung von Differenzierungsklauseln
Schubert, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 579 bis 586
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Konkurrenz belebt das Geschäft, so eine weitverbreitete Auffassung. Auch der Pluralitat von Gewerkschaften und dem Wettbewerb von Tarifverträgen wird Positives abgewonnen, ja Förderliches für die Tarifautonomie. 1 Dabei wusste schon Hesiod, dass Konkurrenz auf zwei Arten betrieben werden kann. Die eine Art von „Beeiferung sät Hader und Zwietracht. Die andere dagegen ist die „Beeiferung um den Ertrag. 2 Konkurrenz ist daher nicht per se zu befürworten, sondern muss einem Ziel dienen, einen (nicht nur monetär zu verstehenden) Ertrag erbringen, um positiv bewertet zu werden. Liegt ein Wettbewerb der ersten Kategor…