Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags (Nachwuchswissenschaftler)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 624 bis 626
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der im Januar 1968 geborene, 2003 promovierte Kl. war ab Juni 2005 bei der bekl. Universität als wissenschaftlicher Angestellter auf einer Stelle zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses befristet beschäftigt, zunächst bis 31. 05. 2007. Neben der Erfüllung der übertragenen Lehraufgaben arbeitete er an seiner Habilitation. Die Universität nimmt keine „Hausberufungen vor. Nach einem Rektora tsbeschluss vom 21. 11. 2005 ist die Einstellung auf Nachwuchs-stellen nur zulässig, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 40. Lebensjahres - spätestens ein halbes Jahr danach - endet. Im Hinblick hierauf…