Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 627 bis 628
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben dem Arbeitgeber kann auch der Arbeitnehmer ein Interesse an einem häuslichen Arbeitszimmer haben. Die Einrichtung eines solchen Arbeitszimmers hat zur Folge, dass sich der Arbeitnehmer Fahrtwege und damit Fahrtzeit und Fahrtkosten erspart. Tritt hinzu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freigestellt hat, an welchem Ort er einen wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung erbringt, ist dies ein wichtiges Indiz dafür, dass das Interesse des Arbeitnehmers an der Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers das Interesse des Arbeitgebers überwiegt. In diesem Fall kommt die Erstattung der durch die Einrichtung des…