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Außerordentliche Kündigung - Vorsätzlich fehlerhafte Angabe der geleisteten Arbeitszeit -Feststellung innerer Tatsachen - Einzelfallprüfung und Interessenabwägung - Erfordernis ei…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 628 bis 630
Dokument
128755
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bewertung eines Fehlverhaltens als vorsätzlich liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist Gegenstand der tatrichterlichen Beweiswürdigung i. S. v.§ 286 ZPO. Das Revisionsgericht kann bezüglich der Feststellung innerer Tatsachen nur prüfen, ob das Tatsachengericht von den richtigen Beurteilungsmaßstäben ausggangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und keine Denkgesetze, Erfahrungsgesetze oder Verfahrensvorschriften verletzt hat.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
ARBEIT
ES
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ARBEITSPLATZ
SCHREIBEN
KRANKHEIT
VERHALTEN
FORMULARE