Änderung der Arzneimittelbezeichnung
Czettritz, P. v.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 77 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Bekanntmachung zur Änderung der Verwaltungspraxis bei der Bearbeitung von nationalen Anzeigen zur Änderung der Arzneimittelbezeichnung nach §29 Abs. 2 Satz 1 AMG vom 01.08.2010 hat das Bundesinstitut öffentlich bekannt gemacht, dass es seine Verwaltungspraxis im Umgang mit Änderungsanzeigen zur Arzneimitteibezeichnungen ändert. Seit dem 15.09.2010 sollen nun Änderungsanzeigen zur Arzneimittelbezeichnung innerhalb von 30 Tage nach Validierung der Ände rungsanzeige abschließend bearbeitet werden und mit einem Änderungsbescheid zum Zulassungsbescheid abgeschlossen werden. Für den Fall, dass das Bundesinstitutdi…