Arzte dürfen werben! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ebnet weiter den Weg
Diekmann, F.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 82 bis 86
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hierzu gibt es im Wesentlichen zwei Sichtweisen, die weiter nicht auseinander liegen könnten. Auf der einen Seite sollen sich Patienten nur aufgrund des Rufes, der dem Arzt vorauseilt, und aufgrund der Qualität seiner Leistungen, für einen bestimmten Arzt entscheiden. Aufmerksam sollen sie auf ihn werden, weil sie von ihm von Bekannten, Freunden etc. gehört haben oder sein Praxisschild gesehen haben. Auf der anderen Seite soll es einem Arzt auch möglich sein, eigeninitiativ zu werben im Internet, in Zeitungen o. ä. Er soll die Möglichkeit haben, auf sich aufmerksam zu machen, unter Einhaltung der einschlägigen w…