CareLit Fachartikel

Internet — Warnung von Pflegekassen vor einzelnen Schwachpunkten von Pflegeheimen ist unzulässig

Günter, R.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 94 bis 95

Dokument
128785
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Günter, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
94 bis 95
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die allgemeinen Ortskrankenkassen sind nicht berechtigt, von ihnen selbst ausgewählte Risikokriterien und erläuternde Warnhinweise für Pflegeheime hinzuzufügen, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen Transparenzberichte mit den Prüfer-gebnissen über die Heime ins Internet stellen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 05.05.2011 -L 10 P 7/11 B ER) entschieden.

Schlagworte

INTERNET TÄTIGKEIT VEREINBARUNG VERLETZUNG WETTBEWERB UNTERNEHMEN PFLEGEHEIME RISIKOFAKTOREN ERNÄHRUNGSZUSTAND ES GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG FREIHEIT Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt