CareLit Fachartikel
Internet — Warnung von Pflegekassen vor einzelnen Schwachpunkten von Pflegeheimen ist unzulässig
Günter, R.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 94 bis 95
Dokument
128785
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die allgemeinen Ortskrankenkassen sind nicht berechtigt, von ihnen selbst ausgewählte Risikokriterien und erläuternde Warnhinweise für Pflegeheime hinzuzufügen, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen Transparenzberichte mit den Prüfer-gebnissen über die Heime ins Internet stellen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 05.05.2011 -L 10 P 7/11 B ER) entschieden.
Schlagworte
INTERNET
TÄTIGKEIT
VEREINBARUNG
VERLETZUNG
WETTBEWERB
UNTERNEHMEN
PFLEGEHEIME
RISIKOFAKTOREN
ERNÄHRUNGSZUSTAND
ES
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
FREIHEIT
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt