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KV Bayern — Ist eine Richtgrößenprüfüng ohne festgelegte Richtgrößen zulässig?

Kuhlen, R.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 95 bis 96

Dokument
128786
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
95 bis 96
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Dies zeigt sich auch aktuell in der KV Bayern. Weder für das Kalenderjahr 2009 noch für 2010 wurden in Bayern Richt-größenvereinbarungen geschlossen. Es existieren folglich keine wirksam vereinbarten Richtgrößen, so dass die Durch-führung einer Richtgrößenprüfung rein rechtlich nicht möglich ist. Dennoch verschickt die KV Bayern derzeit die ersten Prüfbescheide zu Richtgrößen-und Heilmittelregresse für das Quartal 1/09.

Schlagworte

BAYERN WIRTSCHAFTLICHKEIT WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG ARZNEIMITTEL KOSTEN PFLEGEHILFSMITTEL ES Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt