CareLit Fachartikel
KV Bayern — Ist eine Richtgrößenprüfüng ohne festgelegte Richtgrößen zulässig?
Kuhlen, R.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 95 bis 96
Dokument
128786
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dies zeigt sich auch aktuell in der KV Bayern. Weder für das Kalenderjahr 2009 noch für 2010 wurden in Bayern Richt-größenvereinbarungen geschlossen. Es existieren folglich keine wirksam vereinbarten Richtgrößen, so dass die Durch-führung einer Richtgrößenprüfung rein rechtlich nicht möglich ist. Dennoch verschickt die KV Bayern derzeit die ersten Prüfbescheide zu Richtgrößen-und Heilmittelregresse für das Quartal 1/09.
Schlagworte
BAYERN
WIRTSCHAFTLICHKEIT
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG
ARZNEIMITTEL
KOSTEN
PFLEGEHILFSMITTEL
ES
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt