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Auskunftspflicht und Schweigepflicht des Amtsarztes im Beamtenrecht

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 404 bis 412

Dokument
128788
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
404 bis 412
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

In der Praxis der Personalverwaltungen wird der Amtsarzt vor verschiedenen beamtenrechtlichen Entscheidungen auf Veran-lassung des Dienstherrn eingeschaltet. So ist eine amtsärztliche Begutachtung schon bei der Frage der gesundheitlichen bzw. körperlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis allgemein1 oder in Hinblick auf die Einstellung in besondere Laufbahnen, wie etwa den feuerwehrtechnischen Dienst2, erforderlich. Unter Umständen wird der Amtsarzt vom Dienstherrn auch bei einem Arbeitsplatzwechsel (Abordnung -Versetzung - Umsetzung)3, des Verbotes der Ausführung von Dienstgeschäften4 oder vor…

Schlagworte

GUTACHTEN SCHWEIGEPFLICHT ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE BAYERN AUSKUNFTSRECHT FORTBILDUNG PRAXIS EIGNUNG KRANKHEIT GESUNDHEITSZUSTAND FÜHRUNG RUHESTAND ARBEITSPLATZ ROLLE NATUR