Auskunftspflicht und Schweigepflicht des Amtsarztes im Beamtenrecht
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 404 bis 412
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis der Personalverwaltungen wird der Amtsarzt vor verschiedenen beamtenrechtlichen Entscheidungen auf Veran-lassung des Dienstherrn eingeschaltet. So ist eine amtsärztliche Begutachtung schon bei der Frage der gesundheitlichen bzw. körperlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis allgemein1 oder in Hinblick auf die Einstellung in besondere Laufbahnen, wie etwa den feuerwehrtechnischen Dienst2, erforderlich. Unter Umständen wird der Amtsarzt vom Dienstherrn auch bei einem Arbeitsplatzwechsel (Abordnung -Versetzung - Umsetzung)3, des Verbotes der Ausführung von Dienstgeschäften4 oder vor…