Betriebliche Altersversorgung: Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 15.07.2010
Kleffner, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 420 bis 424
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem zum 01.01.2002 in § 1 Abs. 1 BetrAVG aufgenommenen Satz 3 hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern2 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV)eingeräumt. Seither darf jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines künftigen Gehalts nicht an ihn selbst ausgezahlt, sondern in Beiträge zu einer bAV umgewandeltwird {Entgeltumwandlung). Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung in Form einer Rente oder eines einmaligen Kapi-tals aufbauen. Dieser A…