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Betriebliche Altersversorgung: Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom 15.07.2010

Kleffner, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 420 bis 424

Dokument
128790
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Kleffner, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
420 bis 424
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit dem zum 01.01.2002 in § 1 Abs. 1 BetrAVG aufgenommenen Satz 3 hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern2 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV)eingeräumt. Seither darf jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines künftigen Gehalts nicht an ihn selbst ausgezahlt, sondern in Beiträge zu einer bAV umgewandeltwird {Entgeltumwandlung). Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung in Form einer Rente oder eines einmaligen Kapi-tals aufbauen. Dieser A…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG ALTERSVERSORGUNG URTEIL RECHT ZULASSUNG HÖHE DEUTSCHLAND RICHTLINIE VERTRÄGE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN ARBEIT BEURTEILUNG ES SCHWELLENWERTE