CareLit Fachartikel
Zustimmungsverweigerung mit Berufung auf das Anforderungsprofil
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 431 bis 433
Dokument
128794
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Einwand des Personalrates,der ausgewählte Bewerber erfülle nicht das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung, liegt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungsrechts des §78 Abs.2 Nr. 1 LPersVG und ist deshalb unbeachtlich, wenn der Bewerber das geforderte „einschlägige Universitätsstudium im Nebenfach abgeschlossen hat.
Schlagworte
PERSONALRAT
EINSTELLUNG
HOCHSCHULAUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
MITBESTIMMUNG
GESCHICHTE
VERHALTEN
WAHRNEHMUNG
AUGE
BERLIN
ARCHITEKTUR
ARCHÄOLOGIE
INFORMATIK
Die Personalvertretung