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Verwendungszulage bei unter-wertiger Besetzung eines Amtes

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 436 bis 439

Dokument
128796
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
436 bis 439
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit Beginn des Schuljahres 1993/1994 bestellte das Kultusministerium des Beklagten die Klägerin, die damals als angestellte Lehrerin beschäftigt war, endgültig zur stellvertretenden Leiterin des im Aufbau befindlichen Gymnasiums C. Der Beklagte ernannte die Klägerin im Januar 2001 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Studien-rätin (Besoldungsgruppe A 13) und beförderte sie am 22. Juli 2004 zur Oberstudienrätin (Besoldungsgruppe A 14) sowie am 1. April 2010 zur Studiendirektorin (Besoldungsgruppe A 15). Während der gesamten Zeit bis heute hat die Klägerin die Aufgaben der ständigen Vertreter…

Schlagworte

URTEIL WAHRNEHMUNG ZEIT NORM RECHTSPRECHUNG REFORM ES VERSTÄNDNIS BUNDESREGIERUNG BERLIN BUCHBESPRECHUNGEN HAND Die Personalvertretung