Brennpunkt
Borgmann, U.-C.; · Physiotherapie, Bochum · 2011 · Heft 11 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Grundsatz scheint einfach: Physiotherapeuten üben steuerlich einen freien Beruf aus. Ihre Umsätze sind daher weder umsatzsteuerpflichtig noch unterliegen ihre Gewinne der Gewerbesteuer. Aber gilt dieser Grundsatz beispielsweise auch für GmbHs oder Großpraxen? Was passiert, wenn neben kurativer Behandlung auch weitere Tätigkeitsfelder erschlossen werden, zum Beispiel im Bereich der Prävention? Es liegt nahe, dass in all diesen Fällen eine differenzierte Betrachtung notwendig wird. Das A und 6 ist daher eine fundierte Beratung durch einen versierten Berufsverband und einen speziali-sierten Steuerberater. Die n…