Wir müssen jeden einzelnen Fall prüfen
Grichting, T.; · Competence, Zürich · 2011 · Heft 11 · S. 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Krankenversicherer gehört Rehabilitation zu den Pflichtleistungen, deren Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) übernommen werden, insofern die Massnahmen zur medi-zinischen Rehabilitation ärztlich durchgeführt oder angeordnet werden (Art. 25 Abs. 2e KVG). Weiter müssen sie die WZW-Kriterien erfüllen, das heisst ihre Wirksamkeit muss wissenschaftlich bewiesen, dazu müssen sie zweckmässig und wirt-schaftlich sein {Art. 56 ff. KVG). Der Krankenversicherer übernimmt hier eine wichtige Optimierungsrolle, denn laut KW Anhang 1, Titel 11, hat er vorg…