Sanktionen bei Unterrichtsstörungen aus rechtlicher Sicht
Kostorz, P.; · Unterricht Pflege, Brake · 2011 · Heft 11 · S. 28 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In denjenigen Bundesländern, in denen die Ausbildung an Pflegeschulen dem jeweiligen allgemeinen Schulrecht unterliegt (siehe Tab. 1), sind diese Fragen verhältnismäßig leicht zu beantworten: Hier genügt für gewöhnlich ein Blick in das betreffende Schulgesetz, das üblicherweise auch einen Katalog an Maßnahmen enthält, derer sich Lehrkräfte im Falle von Unterrichtsstörungen bedienen können. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, gibt es sogar eigene Schulordnungen für die Ausbildung an Pflegefachschulen {vgl. für Bayern etwa die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege). Problematischer ist…