CareLit Fachartikel

Sanktionen bei Unterrichtsstörungen aus rechtlicher Sicht

Kostorz, P.; · Unterricht Pflege, Brake · 2011 · Heft 11 · S. 28 bis 33

Dokument
128955
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Unterricht Pflege, Brake
Autor:innen
Kostorz, P.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 16
Seiten
28 bis 33
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
1615-1046
DOI

Zusammenfassung

In denjenigen Bundesländern, in denen die Ausbildung an Pflegeschulen dem jeweiligen allgemeinen Schulrecht unterliegt (siehe Tab. 1), sind diese Fragen verhältnismäßig leicht zu beantworten: Hier genügt für gewöhnlich ein Blick in das betreffende Schulgesetz, das üblicherweise auch einen Katalog an Maßnahmen enthält, derer sich Lehrkräfte im Falle von Unterrichtsstörungen bedienen können. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, gibt es sogar eigene Schulordnungen für die Ausbildung an Pflegefachschulen {vgl. für Bayern etwa die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege). Problematischer ist…

Schlagworte

UNTERRICHT KÜNDIGUNG SCHÜLER AUSBILDUNG RECHT AUFSICHTSPFLICHT ORIENTIERUNG BERLIN AUFMERKSAMKEIT VERHALTEN GESUNDHEIT TELEFON GEWALT ZEIT ZIELE PRAXIS