Allgemeingültigkeit von Entscheidungen der Kommission gegenüber Einzelnen Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 14.4.2011 - C-327/09*
Zipfel, N.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 9 · S. 97 bis 98
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mensch und Natur AG stellt verschiedene Teesorten, unter anderem mit der als Süßungsmittel verwendeten Zutat „Stevia rebaudiana Bcrtoni her. Die Zulassung dieser Zutat als neuartige Lcbcnsmittelzutat wurde zuvor von der Kommission gegen-über dem belgischen Antragssteller Professor J. Geuns verweigert. Mit dieser Entscheidung 2000/196 wurde festgestellt, dass „Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen sind. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen untersagte aufgrund dessen das Inver-kehrbringen mehrerer…