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Allgemeingültigkeit von Entscheidungen der Kommission gegenüber Einzelnen Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 14.4.2011 - C-327/09*

Zipfel, N.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 9 · S. 97 bis 98

Dokument
128983
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Zipfel, N.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
97 bis 98
Erschienen: 2011-09-30 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Mensch und Natur AG stellt verschiedene Teesorten, unter anderem mit der als Süßungsmittel verwendeten Zutat „Stevia rebaudiana Bcrtoni her. Die Zulassung dieser Zutat als neuartige Lcbcnsmittelzutat wurde zuvor von der Kommission gegen-über dem belgischen Antragssteller Professor J. Geuns verweigert. Mit dieser Entscheidung 2000/196 wurde festgestellt, dass „Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen sind. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen untersagte aufgrund dessen das Inver-kehrbringen mehrerer…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG NAHRUNGSMITTEL VORSCHRIFTEN EMPFÄNGER UNTERNEHMEN URTEIL NATUR STEVIA ZULASSUNG PFLANZEN ES PERSONEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG DEUTSCHLAND Lebensmittel und Recht