CareLit Fachartikel

Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von Dachmarken im Arzneimittelbereich

Reese, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 392 bis 401

Dokument
128986
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Reese, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 33
Seiten
392 bis 401
Erschienen: 2011-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe bei der Verwendung einer einheitlichen Produktbezeichnung (Dachmarke) für Arzneimittel, die sich in ihrem Produktprofil (etwa den enthaltenen Wirkstoffen, dem Thcrapiefeld, der zugelassenen Indikation oder sonstiger Parameter wie Darrcichungsformen, Wirkstärke etc.), unterscheiden, sind zuletzt Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Diese sind durch eine Verschärfung der jahrelangen Verwaltungspraxis des BfArM ausgelöst worden1, die durch eine aktuelle Entscheidung des VG Köln2 eine erstinstanzliche Unterstützung gefunden hat.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF RECHT URTEIL RECHTSPRECHUNG VERBOT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL PATIENTEN INDUSTRIE LITERATUR TÄUSCHUNG ZEIT PRAXIS ES NAMEN VERSTÄNDNIS