CareLit Fachartikel
Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von Dachmarken im Arzneimittelbereich
Reese, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 392 bis 401
Dokument
128986
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtlichen Beurteilungsmaßstäbe bei der Verwendung einer einheitlichen Produktbezeichnung (Dachmarke) für Arzneimittel, die sich in ihrem Produktprofil (etwa den enthaltenen Wirkstoffen, dem Thcrapiefeld, der zugelassenen Indikation oder sonstiger Parameter wie Darrcichungsformen, Wirkstärke etc.), unterscheiden, sind zuletzt Gegenstand intensiver Diskussionen gewesen. Diese sind durch eine Verschärfung der jahrelangen Verwaltungspraxis des BfArM ausgelöst worden1, die durch eine aktuelle Entscheidung des VG Köln2 eine erstinstanzliche Unterstützung gefunden hat.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
PATIENTEN
INDUSTRIE
LITERATUR
TÄUSCHUNG
ZEIT
PRAXIS
ES
NAMEN
VERSTÄNDNIS