CareLit Fachartikel
Antrag auf Erteilung der Auskunft über die Wirkweise des Arzneimittels gemäß § 84a AMGAMG § 84a; ZPO § 256; BGB §§ 166, 195, 199 I, 204
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 419 bis 423
Dokument
128990
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger nimmt die Beklagte, die in Deutschland als pharmazeutischer Unternehmer das Schmerzmittel V. vertrieb, welches sie im September 2004 nach Bekanntwerden möglicher erheblicher Gesundheitsrisiken freiwillig vom Markt nahm, aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der Arzncimittelhaftung in Anspruch.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
GUTACHTEN
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
RISIKO
RECHT
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
KNIE
TABLETTEN
WISSENSCHAFT
RISIKOFAKTOREN
SCHADENSERSATZ
BEURTEILUNG
KAUSALITÄT
RECHTSANWÄLTE