CareLit Fachartikel

Rehabilitation vor Rente

Didlaukat, A.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 11 · S. 24 bis 25

Dokument
129048
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Didlaukat, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2011-11-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Trotz aller Bemühungen um Arbeitsschutz ereignen sich jährlich mehr als zwei Millionen Arbeitsunfälle. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger [Unfallkassen und Berufsgenossenschaften] sind dann - soweit erforderlich - für die gesamte Rehabilitation der Versicherten zuständig. Ein Grundsatz der Unfallversicherungsträger lautet dabei: „Rehabilitation vor Rente.

Schlagworte

REHABILITATION THERAPIE KOSTEN UNFALLVERSICHERUNG WIEDEREINGLIEDERUNG ZUSAMMENARBEIT SICHERHEIT ARBEITSUNFÄLLE BEWEGUNGSTHERAPIE KRANKENHÄUSER BETTEN ARBEITSPLATZ LEBEN WOHNUNG ES LEISTUNG