CareLit Fachartikel
Rehabilitation vor Rente
Didlaukat, A.; · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2011 · Heft 11 · S. 24 bis 25
Dokument
129048
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz aller Bemühungen um Arbeitsschutz ereignen sich jährlich mehr als zwei Millionen Arbeitsunfälle. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger [Unfallkassen und Berufsgenossenschaften] sind dann - soweit erforderlich - für die gesamte Rehabilitation der Versicherten zuständig. Ein Grundsatz der Unfallversicherungsträger lautet dabei: „Rehabilitation vor Rente.
Schlagworte
REHABILITATION
THERAPIE
KOSTEN
UNFALLVERSICHERUNG
WIEDEREINGLIEDERUNG
ZUSAMMENARBEIT
SICHERHEIT
ARBEITSUNFÄLLE
BEWEGUNGSTHERAPIE
KRANKENHÄUSER
BETTEN
ARBEITSPLATZ
LEBEN
WOHNUNG
ES
LEISTUNG