CareLit Fachartikel
GOÄ 6a Gilt 6a Gebührenordnung für Ärzte uneingeschränkt?
Fürten, H. aus der · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1985 · Heft 7 · S. 39 bis 40
Dokument
12905
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztliche Leistungen gegenüber einem in einer Privatklinik liegenden Patienten sind stationäre Behandlungen, Schlußfolgerung
Schlagworte
KRANKENHAEUSER
PRIVAT
PATIENTENABRECHNUNG
GEBUEHRENORDNUNG FUER AERZTE
ÄRZTE
PATIENTEN
KRANKENHAUSÄRZTE
ES
HOFFNUNG
KRANKENHÄUSER
HÖHE
KRANKENHAUSKOSTEN
BETTEN
LEISTUNG
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen