CareLit Fachartikel
Privater Pkw-Unfallschaden während einer Rufbereitschaft BAG vom 22.6.2011 (8 AZR 102/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 11 · S. 290 bis 292
Dokument
129074
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer (hier: Oberarzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeits-stätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
Rechtsdepesche
Köln