CareLit Fachartikel
Privater Pkw-Unfallschaden während einer Rufbereitschaft BAG vom 22.6.2011 (8 AZR 102/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 11 · S. 290 bis 292
Dokument
129074
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer (hier: Oberarzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeits-stätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
ES
PATIENTENAUFNAHME
VERSICHERUNG
ARBEITSLEISTUNG
NATUR
WOHNUNG
ZEIT
AUFSCHUB