CareLit Fachartikel
Verbot der Kameraüberwachung eines Patienten OLG Zweibrücken vom 1.8.2011 (1 Ws 90/11}
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 11 · S. 302 bis 303
Dokument
129079
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die „Freiheit zur Krankheit und damit das Recht ein, auf Heilung abzielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen i/issens dringend angezeigt sind.
Schlagworte
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
RECHT
VERBOT
STATION
KRANKHEIT
Freiheit
Grundrechtlich
Geschützte
Schließt
Damit
Heilung
Abzielende
Eingriffe
Abzulehnen
Selbst