Unfallschäden am Privatfahrzeug während der Rufbereitschaft
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 1140 bis 1142
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger war in einem Zeitraum von 2006 bis 2008 in der von der Beklagten betriebenen Klinik als Oberarzt tätig. An dem ersten Sonntag im Januar 2008 hatte er Rufbereitschaftsdienst, den er von seinem Wohnort aus wahrnahm. Währenddessen wurde er mehrmals zum Einsatz im Krankenhaus aufgefordert, unter anderem gegen ca. 9.00 Uhr. Aufgrund Straßenglätte kam der Arzt mit seinem Pkw von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben. Es entstand ein Schaden an seinem Fahr-zeug in Höhe von ca. 6 700 €. Er forderte das Klinikum auf, die Reparaturkosten zu erstatten. Zu einer Schadensregu-lierung durch die Klinik b…