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Präimplantationsdiagnose - neues Gesetz schafft Wertungswidersprüche

Tolmein, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 161 bis 166

Dokument
129137
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Tolmein, O.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 1
Seiten
161 bis 166
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Präimplantationsdiagnose, deren gesetzliche Regelung in Folge einer Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes geboten schien. Der Gesetzgeber reagierte schnell und hat im Ergebnis insbesondere durch die Einfügung eines neuen §3a ins Embryonenschutzgesetz versucht Rechtssicherheit herzustellen. Der neuen § 3a ESchG verbietet in Absatz. 1 die Durchführung einer Präimplantationsdiagnose grundsätzlich, Absatz 2 regelt aber für weit reichende Ausnahmen, dass eine dennoch durchgeführte Präimplantationsdiagnose nicht rechtswidrig ist.

Schlagworte

BEHINDERUNG DISKRIMINIERUNG PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK RECHT ENTSCHEIDUNG ELTERN ORGANTRANSPLANTATION PRAXIS STRAFE MEDIZIN MENSCHEN BERLIN ZELLEN BLASTOZYSTE TOTGEBURT ETHIK