Neue Rechtsprechung zu Voraussetzungen und Inhalt des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung
Dahm, D.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 181 bis 182
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 44 Abs. 2 SGB VII wird vom Unfallversicherungsträger Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heim-pflege gewährt, solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. Die konkrete Höhe des Pflegegeldes ist nicht gesetzlich vorgegeben; sie ist innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens unter Berücksichtigung der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe auf einen Monats betrag festzusetzen…