Grenzen des Verbots berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 187 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1963 geborene und seit 1987 approbierte Beschwerdeführer ist seit 1990 als niedergelassener Zahnarzt im Bezirk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, der Antragsteller in des Ausgangsverfahrens tätig. Er gehört einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis an, die sich, zusammen mit einem von ihm betriebenen zahntechmschen Labor, einer Implantologie GmbH und einer Verlagsgesellschaft, in einem als »A. D. Haus« bezeichneten Gebäude befindet. Der Beschwerdeführer ist alleiniger Geschäftsführer dieser Unternehmen. Im März 2005 erschien in einer regionalen Zeitung eine Anzeige, in der unter der der Bezeichnung A. D. HA…