CareLit Fachartikel
Unfallschäden am Privatfahrzeug während der Rufbereitschaft
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 11 · S. 1140 bis 1142
Dokument
129258
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kosten für einen Unfallschaden am Privatfahrzeug eines Arbeitnehmers, der den Dienst in Rufbereitschaft aufnimmt, sind vom Arbeitgeber zu erstatten, sofern der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungs-bereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
ARBEITSZEIT
BUNDESGERICHTSHOF
ES
HÖHE
VERSICHERUNG
FREIHEIT
WOHNUNG
ARBEITSPLATZ
ARBEITSLEISTUNG
ROLLE
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER