Vorsicht ist geboten
Reiserer, K.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 11 · S. 1940 bis 1941
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Honorarärzte werden als freie Mitarbeiter deklariert, so dass keine Sozialversicherungsbeiträge für sie abgeführt werden. Inzwischen zeichnet sich allerdings ab, dass sowohl die Soziaiversicherungsträger als auch die Steuerbehörden in dieser gängigen Handhabung in vielen Fällen eine unzulässige Scheinselbstständigkeit sehen. Deswegen kam es in letzter Zeit häufiger zu Betriebsprüfungen in Krankenhäusern. Dabei besteht für die Betriebsprüfer und auch für die Gerichte sowohl hinsichtlich der Auswahl der einzelnen Gesichtspunkte als auch hinsichtlich deren jeweiliger Ge-wichtung ein großer Ermessensspielraum. D…